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Ab dem Jahr 2016 haben auch Personen ohne Wohnsitz keinen Anspruch auf ein Girokonto


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    Wer ohne festen Wohnsitz ist, kann in Deutschland bislang kein Girkonto eröffnen. Mit dem »Konto für Jedermann« soll sich das ab kommendem Jahr ändern. Die Mittelbadische Presse hat sich in der Region umgehört, ob das aus Sicht der Banken und Betroffenen Sinn macht.

    Spätestens ab Mitte 2016 soll jeder, der legal in der Europäischen Union lebt, ein Konto bei der Bank seiner Wahl eröffnen können – auch ohne festen Wohnsitz und ohne Ausweispapiere. Das hat die Bundesregierung Ende Oktober beschlossen (wir berichteten) – und sie kommt damit neben Asylbewerbern auch Obdachlosen entgegen, denen es augenscheinlich an einer festen Anschrift fehlt.

    »Ich habe das schon seit vielen Jahren gefordert«, sagt Eva Christoph, Leiterin der Obdachlosenunterkunft St. Ursula in Offenburg, im Gespräch mit der Mittelbadischen Presse. Sie habe diesen Beschluss »mit großer Freude« aufgenommen. Christoph beobachtet die Schwierigkeiten für Obdachlose ohne Konto fast täglich. So werden Sozialleistungen, auf die viele der Menschen angewiesen sind, von den Ämtern per Überweisung ausgezahlt, wie Christoph erklärt. Zwar stelle das Offenburger Landratsamt notfalls einen Scheck aus, »aber den einzulösen kostet eine hohe Gebühr«. Ähnlich sehe es aus, wenn ein Obdachloser ohne Konto Geld überweisen will. Dann müsse der Betrag bei der Bank in bar eingezahlt und dafür ebenfalls eine Gebühr entrichtet werden. Dabei zähle für Obdachlose jeder Cent im Portemonnaie. 

    Abgesehen davon sei es immer wieder riskant, wenn Obdachlose Bargeld bei der Bank abholen und damit auf die Straße gehen, ergänzt Christoph. »Sie könnten überfallen werden oder ihr Geld unbedacht gleich wieder ausgeben. Manche sind da mehr, andere weniger diszipliniert.«

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    Keine Ausnahmen

    Nicht nur der fehlende feste Wohnsitz soll Obdachlosen bei der Kontoeröffnung im Weg stehen. Kritiker werfen Banken immer wieder »Rosinenpickerei« vor. »Auch wenn ein Obdachloser die nötigen Unterlagen hat, ist das keine Garantie, dass die Bank ihn akzeptiert«, sagt Eva Christoph. »Das hängt viel damit zusammen, welcher Mensch dem anderen gegenübersitzt.« Das neue Gesetz will solche Umstände verbieten.

    Auf Anfrage unserer Zeitung geben sich die regionalen Banken versöhnlich. Die Sparkassen verweisen auf ihr »Bürgerkonto für jeden«. Die für 2016 geplante Gesetzesänderung sei »bereits gelebte Praxis«, erklärt Siegfried Koch, Pressesprecher der Sparkasse Hanauerland. »Nach dem Geldwäschegesetz und der Abgabenordnung müssen wir allerdings unsere Kunden eindeutig identifizieren können und auch eine Anschrift haben«, schränkt Koch ein. Heißt also: Ohne Ausweis und festen Wohnsitz geht trotzdem nichts.
    Darauf beziehen sich auch die Volksbanken. Rolf Jürgen Vogt, Marketingleiter der Volksbank Offenburg, hofft deshalb auf eine klare Regelung im neuen Jahr, damit bisherige Gesetze nicht im Weg stehen. »Sonst haben wir da ein Problem.« Martin Heinzmann, Vorstandsmitglied der Volksbank Kinzigtal, zeigt sich ebenfalls offen: »Wir schicken niemanden weg.« Aber: »Wir brauchen klare Referenzen.«

    Den Banken, so der Tenor, seien per Gesetz die Hände gebunden. Allerdings wird ihnen die Neuregelung ab 2016 das Leben nicht leichter machen – im Gegenteil: »Für die Banken bedeutet das einen erheblichen Verwaltungsaufwand und zusätzliche Risiken«, sagt Peter Ludwig, Geschäftsführer der Privatbank J. Faisst in Wolfach. Wie verlässlich Obdachlose mit ihrem häufig wenigen Geld umgehen, sei schwer einzuschätzen. »Sie könnten außerdem bereits durch die Kontoführungsgebühren ins Minus rutschen«, fürchtet Ludwig. »Und wenn etwas schiefgeht, gibt es bei Wohnungslosen nichts zu pfänden.«

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    Author: John Cooper

    Last Updated: 1703928003

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