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Harte Zeiten für Steuersünder: Die Finanzämter dürfen bei einem entsprechenden Verdacht auch Kontenabrufe durchführen – und tun das nun immer häufiger. Ein Überblick.
München – Wer macht schon die Steuererklärung mal eben mit links? Belege sichten und Zahlen eintragen – die Uhr für die Steuererklärung 2022 tickt, die Abgabefrist endet am 2. Oktober. Doch trotzdem sollte man bei der Steuererklärung gewissenhaft arbeiten – denn die Finanzämter haben umfangreiche Mittel, um Tricksereien auf die Spur zu kommen. Und sie wenden diese auch an.
Zahl der Kontenabrufe durch die Finanzämter steigt rapide
So steigt die Zahl der Kontenabrufe durch die Finanzämter rapide, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) erklärt. Im vergangenen Jahr wurden demnach bereits mehr als vierundzwanzig Mal so viele Kontenabfragen registriert als im Jahr 2010. Von den 1.142.926 Behördenabfragen stammen 294.000 von den Finanzämtern aufgrund steuerlicher Verdachtsmomente. Der Trend geht kontinuierlich steil nach oben, so die Lohi.
Eine Kontenabfrage ist den Finanzämtern trotz Bankengeheimnis erlaubt, wenn es um die Überprüfung von Angaben in der Steuererklärung geht, mit dem Ziel, eine mögliche Steuerstraftat aufzuklären. Geregelt ist der Vorgang mit dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit im Jahr 2003. Es regelt, in welchen Fällen und durch welche Organe ein Kontenabruf zu Kontrollzwecken vorgenommen werden darf.
Das läuft so ab: Erst wird man bei einem entsprechenden Verdacht durch das Finanzamt aufgefordert, im Rahmen eines Steuerermittlungsverfahrens die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Folgt man dieser Aufforderung nicht, führt das Bundeszentralamt für Steuern im Auftrag des jeweiligen Finanzamtes oder der Steuerfahndung einen Kontenabruf durch. Ob der Kontenabruf gerechtfertigt ist, prüft die anfragende Behörde übrigens selbst, erklärt die Lohi. Der Steuerpflichtige müsse aber hinterher über den Datenabruf informiert werden, sofern dies nicht hinderlich für die Ermittlungen sei.
Was das Finanzamt alles über das Konto wissen darf
Im ersten Schritt dürfen die sogenannten Stammdaten elektronisch abgerufen werden. Diese umfassen bei allen inländischen Bankkonten und Wertpapierdepots die Kontonummer, den Nach- und Vornamen, das Geburtsdatum des Kontoinhabers, Verfügungsberechtigte und wirtschaftlich Berechtigte, deren Adresse sowie das Eröffnungs- und gegebenenfalls Auflösungsdatum des Kontos. Auf diese Art und Weise lässt sich leicht und schnell überprüfen, wie viele Konten und Depots eine steuerpflichtige Person bei welchen Banken besitzt, so die Lohi.
Falls das Finanzamt fündig wird und der Steuerpflichtige weiterhin die Kooperation mit den Finanzbehörden verweigert, dann darf der Fiskus noch mehr in Erfahrung bringen. Dann kann er nämlich die Kontoauszüge samt Kontoständen und -bewegungen bei der Bank im Rahmen eines Einzelauskunftsersuchens erfragen.
Konto im Ausland, Bitcoin-Geschäfte? Der Fiskus will Bescheid wissen
Übrigens: Auch das Konto im Ausland entgeht dem Fiskus nicht. Denn ausländische Geldinstitute müssen die Kontendaten ihrer deutschen Kunden an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums machen bei diesem Austausch bereits 119 Staaten mit, berichtet die Süddeutsche Zeitung.
Und auch bei neuartigen und eher abseitigen Einnahmequellen wie etwa aus Kryptogeschäften sind die Finanzämter hinterher. In diesem Fall können sie beispielsweise ein Sammelauskunftsersuchen an ein Unternehmen richten, berichtet das Handelsblatt. Zuletzt habe Nordrhein-Westfalen bei der Kryptobörse Bitcoin.de so Transaktionsdaten von tausenden Bitcoin-Tradern erhalten und prüfe, ob diese ihre Einkünfte korrekt versteuert haben.
Derweil ist ein Lamborghini-Schmuggel aufgeflogen: Steuer, Zoll und Strafe kommen einen Mann teuer zu stehen.
Author: Amanda Davis
Last Updated: 1704067562
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